Psychotherapievereinbarung und Rahmenbedingungen
Die Grundlage einer Psychotherapie stellt die Arbeitsbeziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn dar. Um diese positiv zu gestalten, bedarf es einiger grundsätzlicher Regeln. Das vorliegende Informationsblatt vermittelt Ihnen wesentliche Punkte des mündlichen Therapievertrages:
- Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten, Paartherapie oder Familientherapie jeweils bis zu 90 Min.
- Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach Indikation und Problemstellungen, kann zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat liegen.
- Die Dauer einer Behandlung hängt von ihrer Ausgangslage und den Therapiezielen ab. Eine wirklich tiefgreifende Psychotherapie braucht Zeit. Die Beendigung einer Behandlung sollte in jedem Fall mit der Therapeutin, also mit mir, besprochen und gemeinsam geplant sein (Abschlussgespräch)
- Psychotherapie ist eine berufliche Tätigkeit, die gegen Honorar ausgeübt wird. Das Honorar für Psychotherapie beträgt derzeit € 80,- pro Sitzung. Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu begleichen bzw. biete ich Ihnen auch die Möglichkeit mit Erlagschein zu bezahlen. Bei allen Klienten (mit einer krankheitswertigen Beeinträchtigung-= ärztliche Überweisung*) zahlen die Krankenkassen einen Prozentsatz: SGKK derzeit € 21,80,- pro Sitzung und die BVA die Hälfte, zurück. *Hierfür ist die Voraussetzung eine ärztliche Bestätigung bzw. Überweisung zur Psychotherapie zwischen erstem und zweitem Therapietermin einzuholen!
- Dazu erhalten Sie von mir in regelmäßigen Abständen eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
- Sitzungstermine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden (außer im Krankheitsfall)! Auch bitte ich Sie NICHT mit einer „ansteckenden Krankheit“ (Grippe, starke Erkältung etc.) in die Stunde zu kommen.
- Sie erreichen mich für Terminvereinbarungen unter 0664/8538889 oder per Mail ct@claudia-toferer.at. An den Wochenenden (Freitag, Samstag, Sonntag) bin ich NICHT erreichbar!
In dringenden Notfällen wenden Sie sich an: „Pro Mente“ Krisenintervention (rund um die Uhr) oder Hausarzt, Facharzt, Ambulanzen der umliegenden Krankenhäuser bzw. Rettung! - Psychotherapeuten sind an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden!
- Parallele Einzeltherapie oder Therapiegruppen bei anderen PsychotherapeutInnen oder „HeilerInnen“ sind aus methodischen Gründen nicht immer hilfreich und gehören gut geplant und dem Therapieziel angepasst. Daher bitte ich Sie mich zu informieren, falls Sie noch zusätzliche therapeutische Angebote wahrnehmen.
Ich arbeite grundsätzlich nur mit Menschen die einen Veränderungswillen haben und selbstverantwortlich sind (außer bei Minderjährigen, da sind es die Eltern / Obsorgeträger). D.h. wenn ein Mensch in seiner psychischen Gesundheit so beeinträchtigt ist, dass er für sich selbst die Verantwortung nicht mehr übernehmen kann (auch Selbst – und Fremdgefährdung), so ist eine andere Behandlungsform vordergründig (Facharzt, Krankenhaus etc.).
Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!
Maga. Claudia Toferer